Frage an Ursula Sabathil von Karin S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Sabathil,
aus dem Münchner Westen besuchen über 100 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Sehr geehrte Frau Schadde,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mir war dieser Sachverhalt bisher nicht bekannt, ich werde mich aber damit befassen. So, wie Sie die Sache schildern, halte ich die Vorgehensweise auch für ungerecht und ich werde mich für eine Änderung in Ihrem Sinn einsetzen. Ich werde mich aber, wie gesagt, über die Gründe informieren; vielleicht können meine Kollegen der FW im Landtag schon jetzt tätig werden. Sollten Sie nichts mehr von mir hören, können Sie davon ausgehen, daß ich Ihrer Meinung folgen und mich für Gerechtigkeit bei der Schulwegfreiheit einsetzen werde.
Noch eine schöne, sommerliche Woche
und freundliche Grüße
Ihre
Ursula Sabathil