Frage an Ursula Nonnemacher von Eric M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nonnemacher,
der staatliche Arbeitsschutz für den die Bundesländer zuständig sind, wurde in den letzten Jahren personell stark heruntergefahren. Anhand des LAVG-Jahresberichts Arbeitsschutz 2017 Tabelle 3.1 ist ersichtlich, dass in Brandenburg gerade einmal 5% der Betriebe kontrolliert wurden. Den fast 11.000 Beanstandungen standen knapp 1000 Bußgelder, Anordnungen u.ä. Reaktionen gegenüber. D.h. die Betriebe werden im Schnitt nur alle 20 Jahre kontrolliert und dann haben die Aufsichtsbeamten scheinbar die Anweisung primär beratend auf die Arbeitgeber einzuwirken. Dadurch kommt es in vielen Betrieben zu erheblichen Vollzugsdefiziten. Insbesondere die steigenden psychischen Krankheitszahlen zeigen, dass der Erfolg einer Arbeitsschutzverwaltung nicht nur nach der Zahl der Arbeitsunfälle beurteilt werden kann. Meine Fragen an Sie:
Auf wie viele Aufsichtsbeamte werden Sie den staatlichen Arbeitsschutz in der Legislaturperiode 2019-2024 in Brandenburg aufstocken?
Was tun Sie, dass die vorhandenen Aufsichtsbeamten flächendeckend einen wirksamen Arbeitsschutz in der Praxis sicherstellen?
Mit freundlichen Grüßen
E. M.
Sehr geehrter Herr M.
ganz grundsätzlich möchten wir den Öffentlichen Dienst in Brandenburg zum Vorbild für „gute Arbeit“ machen und die Verwaltung attraktiver und leistungsfähiger gestalten. Insbesondere das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAGV) braucht genügend Personal und eine strenge Aufsicht für seinen verantwortungsvollen Aufgabenbereich. Skandale wie der unkontrollierte Handel mit gestohlenen und möglicherweise unwirksamen Medikamenten dürfen sich nicht wiederholen. Aber auch die Aufsicht über Einhaltungen von Arbeitsschutzbedingungen muss ernst genommen werden. Dafür werden wir uns einsetzen. Es erscheint uns unseriös, zu diesem Zeitpunkt eine genaue Aussage über die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Mittel zu machen.
mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Nonnemacher