Frage an Ursula Nonnemacher von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B.!
Herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich fand die von Ihnen aufgeworfene Problematik der Erfassung des Migrationshintergrundes auch irritierend und habe bei der Arbeitsagentur nachgefragt. Dort wurde mir versichert (und der entsprechende Teil des Fragebogens auch beigefügt), dass die Beantwortung der Frage zum Migrationshintergrund „selbstverständlich freiwillig“ sei und nicht mit dem Datensatz verknüpft werde. Auf die entsprechende Rechtsgrundlage, nämlich die Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung von 2010 und Datenschutz wird hingewiesen. Die Frage zur Migrationsgeschichte ist auf Initiative eines Bundesministeriums entstanden, um die Frage von struktureller Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu erfassen.
Ich denke mit diesen Hinweisen auf Freiwilligkeit, Rechtsgrundlage und Datenschutz ist das Vorgehen der Arbeitsagentur nicht zu beanstanden.
Beste Grüße, Ihre Ursula Nonnemacher