Frage an Ursula Männle von Beate S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Prof. Männle,
am 26. Juli konnte man in der SZ lesen, dass Sie den Bescheid des Luftamts Süd (weitgehende Genehmigung des EDMO-Antrags, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger zu öffnen) für eine gute Entscheidung gehalten haben und richtig froh seien. Vermutlich hatten Sie zu dem Zeitpunkt die 180 Seiten des Bescheids noch nicht komplett durchgelesen.
Wie stehen Sie heute, mit etwas Abstand, dazu? Hat sich Ihre Meinung geändert?
Ich freue mich über eine baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Beate Schnorfeil
Sehr geehrte Frau Schnorfeil,
Der SZ-Artikel war nicht korrekt bzw. unvollständig.
Richtig ist, daß ich froh war, daß endlich eine Entscheidung des Luftamtes Südbayern ergangen ist und damit auf einer sicheren Basis diskutiert werden kann. Auch habe ich die Tatsache einer Begrenzung der zusätzlichen Flüge begrüßt, da bisher immer behauptet wurde, dies sei nicht möglich und außerdem die EDMO eine unbegrenzte Zahl von Flügen beantragt hatte, was ich ablehnte. Zufrieden äußerte ich mich auch, daß sich sonntags keine Änderung erbab. Ich betonte jedoch, daß ich den Bescheid noch nicht vorliegen habe und ihn erst überprüfen müsse. Dies wurde "natürlich" unterschlagen. Zur heutigen Bewertung kann ich folgendes sagen: ich habe im Kreistag für die Anrufung des Gerichts in Sachen Genehmigungsbescheid gestimmt denn
- ich bin gegen die Genehmigung der Lufttaxis mit Hubschraubern
- ich bin gegen die Ausweitung der Betriebszeiten am Samstag
- ich bin für eine Obergrenze aller Flüge (Anhaltspunkt Flugbewegungen wie
bei Dornier)
- ich bin für eine gerichtliche Bewertung der gegensätzlichen Lärmgutachten
- ich bin für eine Überprüfung der Auswirkungen auf das Trinkwasser
-ungeklärt ist die Frage, was passiert, wenn die Zahl der Flugbewegungen
ausgeschöpft sind.
Eine Gerichtsentscheidung könnte den Status des Flughafens als Sonderflughafen verbindlich festschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Männle