Frage an Ursula Männle von Reinhard M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr verehrte Frau Prof. Männle
überdenkt die CSU die Altersdiskriminierung von Prüfsachverständigen? Wie Sie wohl wissen, wird Prüfsachverständigen (Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen) mit Vollendung des 68. Lebensjahres die Zulassung entzogen. Überdenkt die CSU auch, dass diese Praxis zudem eine Inländerdiskriminierung darstellt, da Sachverständige aus der EU über das 68. Lebensjahr hinaus in Bayern Prüfaufgaben übernehmen und durchführen können? Anm. z.B. Österreich kennt keine Altersgrenze. Ist die CSU weiterhin der Ansicht, dass auf die Berufserfahrung der Senioren und deren Arbeitskraft verzichtet werden kann, auch vor dem Hintergrund, dass das Rentenalter allgemein von 65 auf 67 Jahre erhöht wird?
Mit freundlichen Grüßen:
R.Mermi
ber.Ing. / Prüfsachverständiger
e.a. Beisitzer in der Vergabekammer
Südbayern
Sehr geehrter Herr Mermi,
ich bin mit Ihnen der Meinung, dass alterspezifische Diskriminierungen in Gesetzen und Verordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern sind. Auf die Erfahrung von Senioren kann nicht verzichtet werden. Z. B. ist dies bereits geändert worden für die Altergrenze bei Schöffen. Da es sich in Ihrem Falle um ein bundespolitisches Problem handelt, werde ich Ihre Frage dem zuständigen Bundestagsabgeordnete übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Männle