Frage an Ursula Doppmeier von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Doppmeier,
leider haben Sie unsere eigentliche Frage nicht beantwortet.
Wie auch Sie wissen, haben wir andere Erfahrungen bzgl. der Verfolgung von Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft gemacht. Das kann man unter das folgende, bekannte Sprichwort verbuchen: „Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.“
Außerdem liegt noch ein großer Unterschied zwischen verfolgen und verurteilen. Die wirklich verurteilten Fälle von Rechtsbeugung lassen sich bequem an einer Hand abzählen.
Die Ohrfeige, die der EuGH im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch den beteiligten deutschen Juristen erst kürzlich verpasst hat, sagt doch einiges über deren Begriff von Rechtsstaatlichkeit aus.
Deshalb nochmals unsere Frage:
Müssen nicht auch Politiker ihren Teil zur Aufarbeitung von Rechtsbeugung beitragen?
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich
Sehr geehrte Frau und Herr Dietrich,
das Thema "Rechtsbeugung" ist Sache der Juristen, Anwälte und des Gerichts.
Ich denke, das ist keine Angelegenheit für die Politik.
Für uns ist die Aufteilung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative eine wichtige Grundlage unseres Staates.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Doppmeier