Frage an Ursula Doppmeier von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Doppmeier,
wir hatten Sie zur NRW-Wahl 2010 hier im „abgeordnetenwatch“ zum Thema „Rechtsbeugung“ befragt und Sie gebeten, uns zu sagen, wie wichtig Ihnen die Ahndung dieser Straftat ist.
Leider haben wir damals keine Antwort darauf erhalten.
Unsere Frage deshalb:
Ist für Sie dieses Thema trotz steigender Fallzahl – wie im Internet ersichtlich - nicht bedeutend genug und muss so etwas nach Ihrer Auffassung nicht auch von Politikern mit aufgearbeitet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich
Sehr geehrtes Ehepaar Dietrich
Das Thema der Rechtsbeugung ist sicherlich ein bedeutender Straftatbestand welchen die Staatsanwaltschaften auch bei entsprechenden Hinweisen aktiv verfolgen .Alleine die zahlreichen vor Gericht verhandelten Fälle zeigen, dass dieser klare Straftatbestand von den Staatsanwaltschaften sehr ernst genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Doppmeier