Frage an Ursula Doppmeier von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Doppmeier,
am 9. Mai stellen Sie sich zur Wahl des neuen NRW-Landtages. Zu wünschen ist natürlich eine rege Wahlbeteiligung. Doch zunehmend macht sich Politikverdrossenheit breit. Und bedingt durch die steigende Zahl von Korruptionsskandalen sowie deren oftmals halbherzige Aufarbeitung nimmt auch der Zweifel an der Funktionstüchtigkeit unseres Rechtsstaates zu.
Inzwischen scheinen die materiellen Werte unsere im Grundgesetz festgeschriebenen Werte des Zusammenlebens an den Rand zu drängen. Glaubwürdigkeit, vor allem im Bereich von Politik und Justiz, könnte hier vermehrt Vertrauen schaffen. Doch da ist eine steigende Tendenz nicht erkennbar.
Aus eigener Erfahrung, aber auch aus vielen Beispielen im Internet wissen wir, dass leider zu oft der Straftatbestand der Rechtsbeugung von Politikern und Juristen vertuscht und unser Rechtsstaat damit ausgehöhlt wird.
Unsere Frage deshalb an Sie:
Wie wichtig ist Ihnen die Ahndung dieser Straftat und was unternehmen Sie im Fall Ihrer Wahl gegen Rechtsbeugung?
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich