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Frage von Andreas A. •

Frage an Ursula Bieser von Andreas A. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bieser,

am 29. August hat der Staat die Familie Wunderlich auf brutale Weise auseinandergerissen; die vier Kinder wurden ihren Eltern wegen Homeschooling weggenommen (siehe http://www.schneider-breitenbrunn.de/2013-09/homeschooling-staat-nimmt-kinder-in-obhut/ und http://www.ef-magazin.de/2013/09/06/4463-schulzwang-wunderliches-aus-deutschland ).

Ich möchte Sie fragen, wie Sie als AfD-Kandidatin, als Fachanwältin für Familienrecht und als Mutter zum Thema Schulpflicht und Homeschooling (Hausunterricht) persönlich und politisch stehen.

Die AfD steht "für den Schutz der Familie als Keimzelle der Gesellschaft" und fordert ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland (aus dem Walprogramm).

Im Grundgesetz heißt es in Artikel 6 Absatz 1: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." sowie in Absatz 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Würden Sie sagen, dass die Diskussion der Frage nach der Schulpflicht und des Hausunterrichts innerhalb des Themas Familienrecht in der AfD diskutiert werden soll bzw. würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Frage diskutiert wird?

Freundliche Grüße

Andreas Adler

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Adler,

Homeschooling ist in wenig besiedelten Ländern ein gutes Angebot, in Deutschland unterstütze ich Homeschooling nicht.

Die Ausbildung an den öffentlichen und privaten Schulen Deutschlands ist sicher nicht optimal, hat aber den großen Vorteil, daß sie den Schülern das Zusammenleben und -arbeiten mit gleichaltrigen ermöglicht. Dieses Einordnen in eine Gemeinschaft müssen Kinder erlernen, dies bietet Homeschooling nicht. Zu den Vorfällen in der Familie Wunderlich und in den 12 Stämmen kann ich mangels näherer Kenntnisse nicht allzuviel sagen, weiß aber aus meiner Erfahrung als Familienrechtlerin, daß die Familienrichter in aller Regel verantwortungsbewußt sind, die Kinder nur dann aus den Familien holen, wenn dies dringend geboten ist. Das Wohl der Kinder ist hier dem Elternrecht vorrangig.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Bieser