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Frage von Klaus T. •

Frage an Ursula Bieser von Klaus T. bezüglich Kultur

die Redaktionsgruppe "Junges Fernsehen" des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag "Dunk den Herrn" der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung "Kebekus" im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.

Aus meiner Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.

Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten.

Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.

Wie sehen Sie die Zensur im WDR........?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Thyes,

Satire darf und soll wehtun, um zu wecken.

Die Grenzen für Satire sind daher weit zu ziehen, allerdings mit der Einschränkung, daß von Satire nur Personen oder Unternehmen getroffen werden sollen, die in der Öffentlichkeit stehen. Das Aufzeigen des Lecks im Vatikan durch Titanic halte ich für zulässig, Satiren gegenüber Privatpersonen wegen ihres Namens, ein Fall wurde von Stefan Raab bekannt, der eine junge Frau vorgeführt hat, halte ich für nicht akzeptabel.

Daher: Je mehr jemand in der Öffentlichkeit steht, umso mehr darf Satire.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Bieser