Frage an Ursula Bieser von Wolf H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau RA Bieser,
viele Menschen können sich wegen eines wirtschaftlichen, familiären oder gesetzlichen Abhängigkeitsverhältnisses nicht gegen das Zwangsberauchen (das sog. Passivrauchen) zur Wehr setzen.
Würden Sie sich daher dafür einsetzen, dass in Gegenwart von Kindern, abhängig Beschäftigten und Personen, die nicht selbstbestimmt handeln können, nicht geraucht werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hempel
Sehr geehrter Herr Hempel,
Rauchen gehört für mich zu den Freuden eines Erwachsenen.
Jede Freude hat aber dort ihre Grenze, wo sie die Rechte anderer beeinträchtigt.
Ich halte es für ein Gebot der Höflichkeit, daß man nicht in Anwesenheit
anderer, die sich durch das Rauchen belästigt fühlen, raucht, auch nicht in Räumen,
in denen sich Nichtraucher gleichzeitig oder später aufhalten.
Daher ein klares Ja auf Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Bieser