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Urs Tabbert
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Frage von Burkhard B. •

Wird es mit der SPD keine Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes geben, obwohl sich Parteien,Tierschutzorg.u Fachl. dafür aussprechen und sich das niedersächs. Hundegesetz seit Jahren bewährt hat?

In ihrem Bericht zur Evaluierung 2012, äusserte sich die SPD wie folgt:
4. „Sie wiesen auf die in der letzten Wahlperiode zu diesem Thema durchgeführte Anhörung hin. Es gebe mit Sicherheit nichts Neues. Das Niedersächsische Hundegesetz sei seit dem 26. Mai 2011 in Kraft. Daraus könne man im Moment noch keine Schlüsse ziehen.
Wenn dies nach fünf Jahren in Niedersachsen evaluiert sei, stehe es jedem frei, Anträge zu stellen, um das Gesetz zu übernehmen.
....
Das niedersächsische Gesetz sei noch zu jung, als dass man schon den Schluss ziehen könne, dass es sich bewährt habe. Auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen könnten noch keine Angaben dazu machen, ob das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ausreiche und ob es sich bewähre oder nicht.“

Das niedersächsische Hundegesetz ohne Rasselisten, hat sich seit Jahren bewährt, mit welcher Begründung lehnt die SPD, einen Antrag der Linken, der dementsprechend eine Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes fordert, schon im Vorfeld ab?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

wir hatten das Thema ja persönlich in allen Facetten besprochen.

Das Hamburgische Hundegesetz wurde unter breiter Beteiligung von Fachverbänden erlassen. Die Evaluationen 2008 und 2012 haben gezeigt, dass sich das Hundegesetz insbesondere auch im Hinblick auf die besonderen Vorschriften für die gefährlichen Hunde bewährt hat, die Beißvorfälle sind im Verhältnis zur Gesamtzahl registrierter Hunde gesunken.

Es ist daher derzeit nicht beabsichtigt, etwas daran zu ändern.

Mitfreundlichen Grüßen

Urs Tabbert, MdHB

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