Was entgegnen Sie den Menschen, die mit ihrer Unterschrift eine Petition zur Grundrechtverwirkung unterstützen, damit der Faschist Björn Höcke nicht als mgl. Ministerpräsident gewählt werden kann?
Hallo,
ich habe gerade diese WeAct-Petition unterzeichnet. Denn: Björn Höcke ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, ihn zu stoppen: Die Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18. Das ist niedrigschwelliger als ein Parteiverbot – und darum realistischer. Damit dürfte Höcke sich nicht mehr wählen lassen.
Bitte unterzeichne auch du die Petition, damit diese geniale Idee nicht verpufft!
Viele Grüße https://weact.campact.de/petitions/wehrhafte-demokratie-hocke-stoppen?source=whatsapp-share-button&utm_campaign=WA+%2F+FB-IG+%2F+Conversion+%2F+Hoecke+Stoppen+%2F+2023-12&utm_medium=recommendation&utm_source=rec-wa&share=d9d45aaa-a973-453a-9eba-8b8cd52f0afb
Sehr geehrter Frau T.,
die durch unsere Verfassung verbrieften Grundrechte sind ein hohes Gut. Sie sollen den einzelnen Bürger vor staatlicher Gewalt schützen und sind daher aus gutem Grund (fast) unantastbar. Wir wissen nicht zuletzt aus unserer Geschichte, wie gefährlich es ist, Menschen rechtlos gegenüber politischer Willkür zu machen.
Vor diesem Hintergrund bin ich entsetzt, mit welcher Leichtfertigkeit versucht wird, das Leben eines missliebigen politischen Gegners existenziell zu zerstören, insbesondere, da das Strafrecht durchaus Instrumente vorsieht, um die staatliche Ordnung zu schützen.
Dazu gehört z.B. der Tatbestand der „Volksverhetzung“ nach §130 StGB.
Insgesamt sieben (!) Mal wurde inzwischen die Immunität von Herrn Höcke vom Thüringer Landtag aufgehoben, um entsprechend Anklage zu erheben, bislang war noch keine einzige erfolgreich.
Angesichts eines Rechtssystems, das auf dem linken Auge blind, auf dem rechten Auge dagegen nicht scharf genug sehen kann, sollte das doch als Indiz gelten, dass Herr Höcke zweifellos polarisiert, das aber auf dem Boden des geltenden Rechts.
Daraus folgt, dass auch die rechtlichen Grundlagen für eine Aberkennung nach §18 GG nicht vorliegen können. Dazu gehören zwingend ein „aktiv-aggressiver“ Kampf gegen und die tatsächliche Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Entsprechende Meinungsäußerungen reichen nicht aus.
Es gibt inzwischen zahlreiche Organisationen aus dem linksextremistischen und islamistischen Spektrum, welche die parlamentarische Demokratie durch einen totalitären Öko-Sozialismus oder auch Gottesstaat ersetzen wollen.
Es ist auffällig, dass es möglich ist, mitten in Deutschland die Einführung der Scharia zu fordern, oder auch die Beseitigung des „Schweinesystems" , die "Erschießung von Reichen" , oder den Mord an Israelis zu bejubeln, ohne dass sich die sogenannte politische "Mitte" dazu aufgerufen fühlt, für diese erklärten Staatsfeinde eine Aberkennung der Grundrechte einzufordern.
Dies zeigt m.E., welche verzerrte Wahrnehmung inzwischen im Land herrscht. Die von Ihnen genannte Petition ist m.E. Ausdruck davon.
Freundliche Grüße
Ulrike Schielke-Ziesing