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Ulrike Schielke-Ziesing
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Frage von Josef H. •

Ist eine Traktor eine Landmaschine oder ein "landwirtschaftliches Fahrzeug"? Sind etwas Mähdrescher oder Maishäcksler Landmaschinen oder "landw. Fahrzeuge"?

Sie schreiben, daß sie dafür gestimmt haben, die Steuerbefreiung für Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge abzuschaffen, aber mit Kompensation. Um welche Fahrzeuge geht es dabei?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

ein Traktor ist sowohl eine Landmaschine als auch ein landwirtschaftliches Fahrzeug, sowie auch sämtliche anderen selbstfahrenden Landmaschinen als landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten.

Definiert wird die Gruppe der steuerlich begünstigten Fahrzeuge durch den Iof-Zweck, d.h., sie sind Teil der landwirtschaftlichen Produktion (Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge). Näheres dazu finden Sie u.a. in § 6 Satz 1 KraftStG.

Freundliche Grüße

Ulrike Schielke-Ziesing

 

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