Am Ende dieser Wahlperiode werden Sie einen Altsvorsorgeanspruch von vermutlich 2064,65 Euro haben. Wann werden Sie unwiderruflich (auf Teile) dieser Vorsorge verzichten?
In Ihrem Beitrag (https://afdbundestag.de/politikerpensionen-reformieren-aufnahme-der-bundestagsabgeordneten-in-die-gesetzliche-rentenversicherung/) kritisieren Sie, dass Abgeordnete bereits nach vier Jahren einen Vorsorgeanspruch i.H.v. 1.032,32 EUR erworben haben. Am Ende dieser Legislaturperiode werden Sie einen Anspruch i.H.v. 2.064,64 EUR besitzen. Beabsichtigen Sie, heute auf 6 von 7 Teilen (1.769,69 EUR) p.a. bedingungslos und unwideruflich zu verzichten für die Zeit ab Auszahlung der Altersbezüge in folgerichtiger Konsequenz Ihres o.a. zitierten Beitrags?
Sehr geehrter Herr B.
es freut mich, dass sich immer mehr Bürger für das Thema Rente interessieren.
Zu Ihrer Frage: Auf die Altersentschädigung der Abgeordneten kann man nicht verzichten. Dafür gibt es keine gesetzliche Möglichkeit. Genau aus diesem Grund haben wir als AfD-Fraktion auch einen Antrag eingereicht, der die Neuregelung fordert. Dafür braucht es eine parlamentarische Mehrheit. Unser Antrag richtet sich insofern an die Kollegen im Parlament, die ja bereits in der letzten Legislaturperiode – in einer fraktionsübergreifenden Gruppe – Folgendes festgestellt haben:
„Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. … Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“
Unterschrieben haben dies alle Fraktionen (bis auf die AfD, die dazu nicht eingeladen war).
Insofern appellieren wir an unsere Kollegen, sich hier endlich zu bewegen und ihren Worten Taten folgen zu lassen. Bis jetzt leider immer noch vergeblich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Schielke-Ziesing MdB