Hallo Frau Liedtke, wie komme ich an den Antrag für Zuschuss Heizöl? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr S.,
das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird aktuell noch ausgearbeitet. Die Entlastungen werden vom Bund in Höhe von 1,8 Milliarden den Ländern zur Verfügung gestellt. Diese können die Hilfen gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Derzeit ist geplant die Anträge über die zuständigen Behörden im jeweiligen Bundesland zu bearbeiten. Den Zuschuss sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher beantragen können, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Beim Wohnen zur Miete soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter entsprechend weiterreichen.
Wie genau die Anträge in Brandenburg im Detail aussehen und ab wann der Zuschuss ausgezahlt wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Deshalb bitte ich Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen noch um etwas Geduld.
Mit Freundlichem Gruß,
im Auftrag
Jens F.
Bürgerbüro Prof. Dr. Ulrike Liedtke