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Ulrike Liedtke
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Frage von René H. •

Frage an Ulrike Liedtke von René H. bezüglich Familie

Was tun Sie für die Rechte von Vätern? Trotz enger Zusammenarbeit mit den ASD und den freien Trägern habe ich meinen Sohn seid August 2019 nicht mehr gesehen! Es darf nicht sein das in diesen Land Gesetze von Müttern gebrochen werden und dies völlig straffrei bleibt!

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Sehr geehrter Herr Heidrich,

leider beschreiben Sie nicht die Umstände, warum Sie ihren Sohn nicht sehen dürfen. Es darf natürlich nicht sein, dass Mütter dementsprechende Gesetze brechen. Wir begrüßen insgesamt die Entwicklung der letzten Jahre. Ein Vater hat ebenso Rechte wie die Mutter eines Kindes. In der Vergangenheit waren diese Rechte für Väter jedoch weniger umfangreich als heute. Insbesondere seit 2010 können beispielsweise alleinerziehende Väter auch die Rechte der elterlichen Sorge ohne die Zustimmung der Kindsmutter erringen.

Das Thema Sorgerecht ist allerdings ein Bundesthema (Justiz)

Die SPD Brandenburg fühlt sich zu 100 Prozent der Verfassung des Landes Brandenburg verpflichtet, wo es in Artikel 12, Absatz 3 heißt: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichen Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.”

Demgemäß möchte ich auf das Brandenburger Landesgleichstellungsgesetz, aber im Besonderen auch auf das aktuelle „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019. Neue Chancen. Faires Miteinander. Gute Lebensperspektiven.“ verweisen. Schon die Evaluation des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, was geschlechtsspezifische Benachteiligungen identifizierte sowie Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen zu deren Abbau festgelegte, attestierte Brandenburg eine gute Bilanz, was die Beförderung von Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern betrifft.

Zur weiteren Unterstützung dieser Vorhaben haben wir die Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragen in Brandenburg, welche sich zur Aufgabe macht, den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Dies geschieht in einem engagierten, guten und konstruktiven Zusammenspiel mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

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