Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Lothar P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr verehrte Ulrike Höfken-Deipenbrock,
wie lange muss ich mir noch Stevia aus USA besorgen? Wie ist ihre Position zu diesem natürlichen Süßstoff? Warum dauert die Zulassung in Deutschland und in der EU so lange?
Sehr geehrter Herr Penning,
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Risiken und Gefahren geschützt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung begutachtet aus diesem Grunde eine Vielzahl an Stoffen und Lebensmitteln. Auch Stoffe mit süßenden Eigenschaften wie Steviosid und die Pflanze, aus der es isoliert werden kann, Stevia Rebaudiana Bertoni, wurde bereits bewertet.
Die Blätter der südamerikanischen Pflanze Stevia rebaudiana dürfen in der Europäischen Union nicht verwendet werden. Bei derartigen Erzeugnissen handelt es sich um neuartige Lebensmittel, die nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten der Europäischen Union zugelassen werden müssen. Ein bereits gestellter Zulassungsantrag wurde abgelehnt, weil die vorgelegten Daten nicht ausreichten, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte zu belegen. In diesem Sinne hat sich der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission geäußert (Stellungnahmen des SCF, 1999). Die Einschätzungen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission (SCF) sind in den Berichten des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zusammengestellt. Sie können eingesehen werden unter http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scf/index_en.html (vgl. Homepage des BfR http://www.bfr.bund.de (Stichwort Lebensmittel " Lebensmittelsicherheit " Stoffliche Risiken " Lebensmittelzusatzstoffe " Externe Links)).
Eine Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 21.08.2003 finden Sie hier:
http://www.bfr.bund.de/cm/208/bewertung_von_suessstoffen.pdf
Wir setzen uns dafür ein, dass schnellstmöglich eine Klärung herbeigeführt wird und Stevia-Produkte eingesetzt werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Höfken