Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Elisabeth P. bezüglich Verbraucherschutz
Thema: Verbraucherschutz
Liebe Ulrike Höfken-Deipenbrock,
jeder Virologe kann bestätigen, dass Viren gerade in enger Stallhaltung durch die dadurch entstehenden schnellen aufeinanderfolgenden Körperpassagen leicht zu höher pathogenen Formen mutieren (Gen-Drift), wie es z. B. auch in Niederlanden und Kanada geschah.
Herr Mettenleiter bestätigte mir mündlich am Rande einer Tagung , dass auch er davon ausgehe, H5N1 sei in einer südostasiatischen industriellen geschlossenen Tierhaltung entstanden. Der Impfstoff, den er entwickelt, braucht noch ca. 10 Jahre bis zur Marktreife - auch soll er gar nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur als "Ringimpfung" bei Ausbrüchen.
Die jüngsten Vorfälle zeigen klar, dass eine Stallpflicht vor H5N1 nicht schützt. Russland hat das Problem in den großen Ställen immer wieder und gibt offen zu, dass der Handel die Ursache ist, in Großbritannien, Tschechien, Frankreich und Deutschland selbst waren fast ausnahmslos große, geschlossene Stallanlagen betroffen. Der jüngste Fall deutet auf weitere unentdeckte Fälle hin, da die Tiere ja nicht starben und in
diesen Systemen ohnehin vor sich hin leiden (Augenentzündungen durch fehlendes Badewasser).
Obgleich sich Ornithologen schon seit Jahren für eine strengere Kontrolle des legalen Handels und eindeutig gegen die Zugvogel-These aussprechen und sogar die FAO am 3.09.07 darauf hinwies, dss Wildvögel kaum, große Zuchanlagen aber in großem Ausmaß von H5N1 betroffen sind (Baseler Zeitung), soll jetzt eine Seuchenschutzverordnung erstellt werden, die Stallpflicht vorschreibt - die nur Alibi-Funktion erfüllt und die Freilandhaltungen in dne Ruin treibt!
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich dafür einsetzen werden, dass Freilandhaltungen weiterhin wirtschaftlich möglich bleiben und endlich die wirklichen Ursachen angegangen werden! Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Petras,
wir setzen uns grundsätzlich für eine artgerechte Tierhaltung und gleichzeitig für ein Höchstmaß an Verbraucherschutz ein. Trotzdem halten wir die Politik der Bundesregierung beim Thema Freilandhaltung von Nutzgeflügel für falsch. Damit droht ein Quasi-Verbot der bäuerlichen und artgerechten Legehennenhaltung, die eine Beendigung der Freilandhaltung in Kauf nimmt.
Unser Ziel ist es, die Freilandhaltung als optimale Form der artgerechten Tierhaltung aufrecht zu erhalten und zu stärken. Selbstverständlich ist aber eine sehr schwierige Situation gegeben, wenn eine Tierseuche, wie der Erreger der Vogelgrippe H5N1, auch für die Bevölkerung gefährlich werden kann.
Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, - die Forschungsmittel in diesem Bereich aufzustocken, z.B. für die beschleunigte Entwicklung eines Impfstoffs und zur wissenschaftlichen Klärung der tieferen Zusammenhänge zwischen der Seuche und Wildvögeln und anderen Faktoren, - die vom Stallzwang betroffenen Geflügelhalter massiv zu fördern, z.B. durch finanzielle Hilfen für das temporäre Aufstallen von Wassergeflügel, - analog zur Freilandhaltung von Schweinen entsprechende Schutzvorrichtungen zu entwickeln und eine doppelte Umzäunung der Auslaufflächen zuzulassen.
Insgesamt sind wir derselben Auffassung wie die FAO – auf die Sie selbst hinweisen – dass Wildvögel kaum, große Geflügelanlagen aber häufig von H5N1 betroffen sind. Hingegen hat der Bundesrat bei seiner Entscheidung im November beschlossen, die Freilandhaltung in Gebieten mit hoher Geflügeldichte – also Gebiete mit großen Geflügelanlagen - zu lockern, während sie in der Nähe von Gewässern wegen der Wildvögel weiterhin eingeschränkt bleibt.
Wir Grüne sind gegen tierquälerische Massentierhaltung. Großbestände sehen wir kritisch, da bei solchen Herdengrößen immer eine riesige Anzahl von Tieren betroffen ist und ggf. gekeult werden muss. Tierhaltung in kleinbäuerlicher Haltungsweise kann die große Menge an Tötungen möglicherweise begrenzen, weil der Infektionsdruck geringer sein kann.
Wir befürworten insgesamt eine regionale Erzeugung mit möglichst wenigen Tiertransporten. Alles andere ist als kontraproduktiv im Hinblick auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzustufen. Hier muss die extreme Arbeitsteilung, wie sie in der Geflügelhaltung besonders ausgeprägt ist, mit Blick auf deren Seuchengefährdung auf den Prüfstand
gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Höfken