Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Oliver O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Höfken-Deipenbrock,
wie ich kürzlich in der "Rheinpfalz" lesen durfte sind Sie eine der Antreiberinnen einer Gesetzesinitiative zu einem bundesweiten, totalen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie. So sehr ich Ihre Bemühungen um die Gesundheit Ihrer Mitmenschen schätze, möchte ich doch gerne folgende Frage stellen:
In Baden-Württemberg gibt es noch eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die in sogenannten Eckkneipen das Rauchen erlauben. Ich persönlich kenne einige solcher Kneipen. Sie sind ganz klar als solche gekennzeichnet, und der Zugang für Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. In diesen Kneipen sitzen nur Raucher, die zu ihrem Bierchen oder ihrem Wein eine Zigarette rauchen möchten. Kein Mensch wird gezwungen, solche Einrichtungen zu betreten oder sich darin aufzuhalten.
Erkären Sie mir doch bitte, was ein Verbot solcher Einrichtungen mit dem Schutz der Nichtraucher zu tun haben soll. Meines Erachtens handelt es sich dabei eher um die Gängelung der Raucher oder sogenanntes "Social Engineering". Oder ist es der blanke Neid auf den Genuss, den sich Raucher trotz anhaltender Warnungen erlauben? Gönnen Sie den Rauchern diese letzten Refugien nicht?
Und falls es Ihnen tatsächlich so sehr um die Gesundheit Ihrer Mitmenschen geht, stellen sich weitere Fragen: Warum darf auch nur ein einziges Auto in unseren Städten fahren? Warum darf völlig uneingeschränkt "Junk Food" verkauft und in aller Öffentlichkeit konsumiert werden? Warum sind minderwertige, gesundheitsschädliche Lebensmittel billiger als gesunde?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Ofenloch
Sehr geehrter Herr Dr. Ofenloch,
es geht in unserem interfraktionellen Arbeitskreis keineswegs darum, ein „totales“ Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und der Gastronomie zu erlassen. Worum es uns geht, ist eine bundesweit einheitliche Regelung anstelle von 16 sehr unterschiedlichen Länderregelungen – die schärfste davon wurde übrigens in Bayern auf Initiative der Bevölkerung hin beschlossen.
An der von Ihnen angesprochenen Ausnahme für Eckkneipen in einer Reihe von Bundesländern kritisieren wir, dass dadurch ArbeitnehmerInnen in diesen Kneipen das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz vorenthalten wird. Gerade die Berufsgruppe der Kellnerinnen und Kellner weist laut aktuellen Studien (z.B. NOCCA-Studie) eine hohe Krebserkrankungsrate auf. Keineswegs haben alle KellnerInnen andere Bschäftigungsoptionen. Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zufolge arbeiteten vor einigen Jahren rund 8.000 schwangere und stillende Frauen in der Gastronomie. In keinem anderen Betrieb dürften diese Frauen unter solchen Belastungen ihrer Arbeit nachgehen.
Aus anderen europäischen Staaten, die seit einigen Jahren konsequente Rauchverbote in der Öffentlichkeit eingeführt haben, gibt es inzwischen Untersuchungen, dass die Herzinfarkts- und Krebsraten bei Beschäftigten in der Gastronomie erheblich zurückgegangen sind, ebenso in der Bevölkerung insgesamt.
Ich werde mich aus den genannten Grünen weiter dafür einsetzen, dass wir zu einer bundesweiten Lösung kommen, die dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausreichend Rechnung trägt. In Bezug auf die anderen von Ihnen genannten Probleme möchte ich anmerken, dass der Nichtraucherschutz selbstverständlich nicht unser einziges politische Anliegen ist. Weniger und umweltfreundlicherer Automobilverkehr gehört ebenso wie eine bessere Ernährung zu unseren politischen Zielsetzungen, die wir mit den entsprechenden Initiativen verfolgen. Auf der Seite der Grünen Fraktion finden Sie diese nach Themen aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Höfken