Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Werner P. bezüglich Familie
Hallo Uli guten Tag und viele Grüße aus Binsfeld,
Was hälst Du von der geplanten Erbschaftssteuerreform? Hierbei sollen doch Geschwister und Neffen mit einem Steuersatz von 30% bedacht werden, nach Abzug von einem Freibetrag in Höhe von 20.000,-- Euro. Ist doch eine totale Verschlechterung gegenüber dem alten Gesetz. Gehören Geschwister und Neffen für Dich nicht zum näheren Familienumfeld? Teilst Du meine Meinung, dann besser gar kein Gesetz? Wie steht Deine Partei zu dem Gesetzentwurf?
Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich Dir sehr dankbar.
P.S. Dieser Gesetzentwurf kommt von CDU und SPD.
Lieber Werner,
vielen Dank für deine Anfrage, gerne möchte ich die Position von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Erbschaftssteuer erläutern.
Unser Anliegen, die Erbschaftsteuer zu reformieren, zielt auf eine Strukturreform. Dabei geht es vor allem um die Bewertung unterschiedlicher Vermögensarten. Denn sowohl der Bundesfinanzhof (BFH) als auch das Bundesverfassungsgericht sind zu der Auffassung gelangt: Die unterschiedliche Bewertung von Grund- und Immobilienvermögen, Betriebs-, Geld- und sonstigem Vermögen ist ungerecht und deshalb verfassungswidrig.
Weil die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist, muss bei einer Reform der Bundesrat zustimmen. Wir meinen, dass durchschnittliche Erbschaften nicht höher besteuert werden sollen als jetzt. Dafür soll ggf. eine Anhebung der Freibeträge sorgen. Die Unternehmensübergabe wollen wir erleichtern, damit die damit verbundenen Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dazu wollen wir ein Recht auf Stundung der Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren einführen. Es soll allerdings an die Bedingung geknüpft sein, dass in dieser Zeit der Betrieb fortgeführt wird.
Der Vorschlag der schwarz-roten Koalition begünstigt Personenunternehmen, Ehegatten, Kinder und Enkel, die alle nach Steuerklasse I besteuert werden, durch die erhebliche Anhebung der Freibeträge. Die schwarz-rote Koalition benachteiligt entfernte Verwandte, worunter sie in Ihrem aktuellen Vorschlag auch Geschwister rechnen, da die persönlichen Freibeträge nur wenig angehoben werden, aber die Steuersätze bereits für kleine Erbschaften erheblich steigen. Z. B. von 12 auf 30 Prozent in Steuerklasse II für Geschwister oder Geschiedene oder in Steuerklasse III von 17 auf 30 Prozent für alle übrigen Angehörigen. Praktisch bedeutet die neue Tarifstruktur, dass die Steuerpflichtigen der Steuerklassen II und III die Steuerentlastungen für die in Steuerklasse I finanzieren sollen.
Der Regierungsentwurf knüpft an ein antiquiertes Gesellschaftsbild an. Wir finden es ungerecht, dass die entfernten Verwandten, also nach Meinung der Großen Koalition auch Geschwister, mit erheblich höheren Erbschaftsteuerlasten rechnen müssen.
Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Beste Grüße,
Uli Höfken