Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Stephan T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum habe ich nicht das Recht einen albanischen Bürger ohne Probleme einladen zu können?
Hierzu meine bisherigen Erfahrungen.
Albanien ist kein fremdes Land für mich. Geschichte und Kultur sind mir von früheren Reisen bekannt. Anfang des Jahres machte ich wieder eine Reise durch das Land und lernte Vater und Sohn Xhampazi kennen und freundete mich Ihnen an. Sie waren, was in Albanien keine Seltenheit ist, sehr gastfreundlich. Ich wollte mich revanchieren und lud sie zu mir in die Eifel ein.
Juni + Juli begann ich mit Prozedere der Einladung. Ich kannte die Behördengänge von früheren Einladungen an Albaner. Leider kann ich Ihnen nicht die ganze unangenehme Geschichte von Behördenwillkür beschreiben, da der Platz hier nicht ausreicht. Es ist jedoch so, dass bis heute ich nicht mein Recht einer Einladung ausüben kann und auch bis heute auf meine vielen Eingaben keine Reaktion der Botschaft erfolgte. Auch auf Interventionen beim Auswärtigen Amt in Berlin bin ich nicht weitergekommen. Ich möchte einfach nur Europäer einladen, die nicht kriminell sind, die nicht vorbestraft sind und die in ihre Heimat zurückkehren werden. Dies Recht wird mir scheinbar verwehrt. Darf das sein? Darf eine Behörde einfach Schreiben und Eingaben unbeantwortet lassen? Was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen? Wo kann ich mich über das Verhalten der Deutschen Botschaft in Tirana beschweren?
Danke im voraus für Ihre Antwort.