Frage von Michael H. • 20.02.2008
Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Michael H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Höfken-Deipenbrock,
wie stehen Sie zu dem Thema Völkermord an den Armeniern?
Offensichtlich scheint es in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten zu den sein, den Völkermord an den Armeniern zu öffentlich zu leugnen.(siehe http://www.politikcity.de/forum/showthread.php?t=22802&page=3 )
Auch eine Beleidigung der Opfer des Genozids von 1915, dem anderthalb Millionen Armenier zum Opfer fielen, scheint in diesem Zusammenhang straffrei zu sein.
Vielmehr scheinen sich türkischstämmige Jugendlichen gegenseitig bei der Leugnung des Genozides zu unterstützen.
Wie ist Ihre Auffassung zu dieser Theamtik? Sollte die Leugung des Genozides an den Armeniern unter den Straftatbestand des §130 StGB fallen?
Antwort ausstehend von Ulrike Höfken-Deipenbrock Bündnis 90/Die Grünen