Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Jörg W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Höfken-Deipenbrock,
nach Inhalationsstudien an Ratten erging eine Entscheidung des IRAC dahingehend, dass Titandioxid (E 171) krebserregend ist. Das Titandioxid ist z.B. Arzneimitteln, Dragees, Kaugummis und Überzügen, Zahnpasta und Sonnenschutzmitteln zugesetzt. Unsere Kinder bekommen somit diesen neuartigen Giftstoff auch zugeführt.
Werden die Entscheidungen des IRAC nicht berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wende
Sehr geehrter Herr Wende,
als erstes möchte ich mich bei Ihnen für ihre gestellte Frage bedanken.
Titandioxid ist ein weißer Farbstoff, der ohne eine Höchstmengengrenze in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika eingesetzt wird und als völlig unbedenklich eingestuft wird, weil er unverdaut wieder ausgeschieden wird.
Das IRAC hat den Stoff Titandioxid mit der Kategorie 2B (Der Stoff ist möglicherweise krebserzeugend für den Menschen) gekennzeichnet, wobei diese Einschätzung auf Untersuchungen zur Wirkung von Titandioxidstäuben nach Inhalation basiert. Bei denen in Deutschland üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit Stäuben ist von wenig Gefahr für den Arbeitnehmer auszugehen.
Ein anderes Forscherteam stellte fest, dass Mäuse, die mit sehr hohen Konzentrationen behandelt wurden, an neurologischen Störungen litten. Die Forscher verdeutlichten aber, dass im Rahmen der Versuche vergleichsweise hohe Dosen Titandioxid gespritzt wurden und die festgestellten Effekte deshalb nicht direkt auf den Menschen übertragbar sind.
Sollten aber andere Erkenntnisse vorgelegt werden, werde ich mich selbstverständlich für eine Höchstmengengrenze, oder ein mögliches Verbot stark machen.
Mit freundlichem Gruß
Ulrike Höfken