Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Manfred N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
hallo,
als betreff gefällt mir das stichwort nicht. familie wäre da zutreffender, gerade auch vor dem hintergrund des verbesserten tierrechts.
setzen sie sich für weiergehende tierrechte ein,falls ja, wie sieht das konkret aus ?
unterstützen sie, bzw ergreifen sie eine entsprechende initiative älteren menschen die hundesteuer zu erlassen, zumindest wenn sie ein tier aus dem tierheim aufnehmen?
die befreiung auf den nachweis einer sozialen notlage zu beschränken, reicht nicht aus.
die aktuelle kommunale zuständigkeit sollte entsprechend eingeschränkt werden.
seit wann gibt es die hundesteuer und von wem wurde sie eingeführt ?
gruß
m. nopens
Sehr geehrter Herr Nopens,
ich freue mich sehr über Ihre Anfrage und kann Ihnen versichern, dass Tierschutz für mich eine Herzensangelegenheit ist. Erst vor kurzem haben meine Fraktion und ich einen Antrag für bessere Haltungsbedingungen bei Mastkaninchen eingereicht.
Eingeführt wurde die Steuer erstmals in Preußen um das Jahr 1810, mit der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Hunde zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen.
Ausnahmeregelungen für den Erlass einer Hundesteuer gibt es wie Sie sicherlich wissen für Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden. Ich begrüße eine Befreiung oder einen Kostennachlass der Hundesteuer für sozial schwach gestellte Menschen, und denke, dass das ausreicht.
Sehr lobenswert finde ich es, wenn Menschen sich dazu entschließen einen Hund aus dem Tierheim zu nehmen. Aber das dort Ausnahmeregelungen für die Hundesteuer gelten sollen, kann ich nicht unterstützen. Es droht die Gefahr, dass dann noch mehr Hunde in den Tierheimen landen. Wir wollen, dass die Menschen verantwortungsvoll mit Tieren umgehen, gerade auch im Bereich der Heimtierhaltung.
Mit freundlichem Gruß
Ulrike Höfken