Frage an Ulrike Höfken-Deipenbrock von Johannes K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Höfken-Deipenbrock,
jedes mal wenn ich bei einer ec-Kartenzahlung eine Unterschrift leisten muss, bekomme ich am Kassenzettel eine ziemlich ausführliche Einverständniserklärung vorgelegt, die mich darüber aufklärt, dass meine Daten zwecks möglichem Zahlungsausfall (usw.) gespeichert werden. Dies ist datenschutzrechtlich wahrscheinlich notwendig und an sich ja lobenswert. Aber wer nimmt sich schon die Zeit diese Einverständniserklärung genau durchzulesen wenn an der Kasse hinter einem die "Schlange" schon ungeduldig wartet? Fast niemand. Und genau das finde ich ausgesprochen bedenklich, denn die Bürgerinnen und Bürger sollten m.E. nicht tagtäglich dazu konditioniert werden, Dinge zu unterschreiben die sie nicht gelesen haben. Ich denke, dass ich die die langfristigen (und problematischen) Folgen, die sich aus solch einer Praxis ergeben, hier nicht weiter ausführen muss.
Könnten Sie sich vorstellen, sich konkret für eine praktikablere und trotzdem datenschutzrechtlich korrekte Lösung eizusetzten, die dem tagtäglichen zigtausendfachen Nicht-Lesen-und-Unterschreiben an den deutschen Kassen ein Ende bereitet (zumal bei einer Kartenzahlung mit PIN eine solche Einverständniserklärung offensichtlich nicht notwendig ist)?
Ich wäre Ihnen für eine konktete, diesbezügliche Lösung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen