Frage von Mona S. • 17.12.2023

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 21.12.2023
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Annabell Fibieger
Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Es ist richtig, dass das Parteiengesetz geändert wurde. Die Einführung eines möglichen Klimagelds wurde mit Abstimmung vom 15.12. allerdings nicht gestrichen.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Beim Basiselterngeld wird bei Mehrlingsgeburten ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro gezahlt. Beim ElterngeldPlus ein Zuschlag von 150 Euro.