Frage von Daniela I. • 22.08.2023

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 23.08.2023
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Annabell Fibieger
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, ob und wann Landesbeamt:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten werden.
Es gibt zahlreiche Initiativen, die wir bereits umsetzen konnten oder uns in der Umsetzung befinden, und die eine klare SPD-Handschrift tragen.
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Gericht.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.