Frage von Stefanie M. • 03.11.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 09.11.2023
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Generell ist ein zweiter Stromzähler nicht notwendig. Möchten Haushalte jedoch einen Hoch- und Niedertarif nutzen, ist ein zweiter Zähler Voraussetzung.
Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt: Journalist:innen dürfen für ihre Arbeit nicht verfolgt und bestraft werden.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
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