Frage an Ulrich Wilken von uwe r. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ulrich J.Wilken
ich hatte der Fraktion der Linken im Frankfurter Römer vor mehren Monaten wegen der SCHUFA Klausel bei Vermietungen geschrieben und nie eine Antwort erhalten.
Die Situation ist die selbe.
Weil ich HARTZ IV Bezieher bin erhalte ich keine neue Wohnung, weil ich negativ in der SCHUFA stehe, obwohl ich nie Mietrückstände hatte und der Staat meine Miete bezahlt.
Auch das sogenannte Jobcenter Rhein-Main in der Fischerfeldstrasse hat meine Anfrage bezüglich eines Darlehns bezüglich einer Mietkaution seit üb er 18 Monaten nicht bearbeitet.
Finden Sie solche Zustände okay oder warum existiert die "Linke"??
Guten Tag Herr Romeikat,
als erstes eine Entschuldigung, dass die Antwort ein paar Tage gedauert hat, aber ich wollte mich auch mal erst sachkundig machen, und das war "zwischen den Jahren" schwierig.
Sie sprechen in Ihrer Frage zwei nur bedingt mit einander zusammenhängende Probleme an. Zum einen gilt in unserem Lande Vertragsfreiheit; und wenn ein Vermieter sich weigert, an einen Schufa-Belasteten eine Wohnung zu vermieten, kann man ihn in der Regel nicht dazu zwingen.
Das gleiche Verfahren wenden allerdings seit einigen Jahren auch die mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbaugesellschaften an; d. h. alle Bewerber, die in der Schufa erfasst sind, haben meist keine Chance auf eine öffentlich geförderte Wohnung, was dem Zweck des geförderten Wohnungsbaus selbstverständlich zuwiderläuft. Die ABG erklärt dazu immerhin, dass in ihrem Bereich nur eine Schufa-Erfassung wg. Mietschulden zum Ausschluss führt, da sollten Sie beim Wohnungsamt einmal gezielt nachfragen. Diesen Unsinn zu ändern, wäre allerdings eine politische Entscheidung der Stadt Frankfurt als (fast alleiniger) Gesellschafter der Holding; ich habe unsere Römerfraktion auf dieses Problem nochmals aufmerksam gemacht; die GWH andererseits gehört der HELABA , die sich in diesem Punkt auf nichts einlassen wird.
Übrigens: Eine Mietkaution wird nur im konkreten Fall bei Anmietung einer Wohnung vom Job Center gezahlt, nie "auf Vorrat". Anspruch haben Sie, wenn der Umzug erforderlich und die Miete "angemessen" ist.
Ulrich J.. Wilken