Frage an Ulrich Lange von Stefan S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Lange,
Mitte September diesen Jahres wurde die Kfz-Steuer einer Reform unterzogen. Ziel aus meiner Sicht war und ist es, den CO²-Ausstoß mit in die Berechnung der Kfz-Steuer einzubeziehen. Damit einher sollen die Käufer von Neuwagen dahingehend beeinflusst werden, emissionsarme Pkw zu kaufen, da diese durch die Kfz-Steuer geringer belastet würden, wie Pkw mit einem höheren CO²-Ausstoß. Laut Spiegel-Artikel vom 17.09.2020 "kommt eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion zu dem Ergebnis, die von der Bundesregierung geplante Reform sei zu wenig ambitioniert, um eine solche Lenkungswirkung zu entfalten - nämlich Kunden dazu zu bewegen, emissionsärmere Fahrzeuge zu kaufen. Durchschnittlich verteuere sich die Kfz-Steuer pro Jahr um 15,80 Euro, bei vielen Autos ändere sich nichts. Deutschland habe im europäischen Vergleich geringe CO₂-basierte Kfz-Steuern, zugleich aber stießen Neuwagen in Deutschland mit am meisten CO₂ aus."
Meine Frage: Wie stehen Sie zu diesem oben beschriebenen Sachverhalt?
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-reform-der-kfz-steuer-a-378de11e-d31b-4761-a77c-c48b35f5823f
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwab
Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre Anfrage bez. der Reform der Kraftfahrzeugsteuer, die am 17. September 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Der neue Steuertarif findet ab dem 1. Januar 2021 Anwendung.
Ziel der Reform ist es, die Nachfrage auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken und so die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Das soll insbesondere durch zwei Maßnahmen erreicht werden. Zum einen soll die Steuerbefreiung für E-Autos bis Ende 2025 verlängert werden. Das heißt, Autos, die ausschließlich elektrisch betrieben und bis zu diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Steuer befreit.
Zum anderen soll die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Diese Regelung gilt für Autos, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (12. Juni 2020) und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden.
Des Weiteren soll die Reform der KfZ-Steuer aufkommensneutral erfolgen. Das heißt, das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro soll sich nicht erhöhen. Wie bisher soll die Kraftfahrzeugsteuer aus Hubraum und einer Klimakomponente errechnet werden. Das erste Element bleibt gleich, um das Aufkommen zu stabilisieren. Das zweite Element wird stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet: Für jede Stufe soll ein CO2-Satz ermittelt werden. Dieser Satz steigt mit der Höhe des Ausstoßes je Stufe an. Zur Steuerberechnung werden die einzelnen Stufen um die Hubraumkomponente addiert.
Mit diesen Änderungen setzen wir die Maßnahmen „Förderung des Umstiegs auf elektromobile PKW“ und „Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer“ des Klimaschutzprogramms 2030 um. So bringen wir die umweltfreundliche Mobilität weiter voran.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange