(...) Spenden, die Mandatsträger für Ihre Partei entgegennehmen, die dann auch eine entsprechende Spendenquittung ausstellt, sind über das Parteifinanzierungsgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Der Umgang mit Spenden an Parteien, ihre Offenlegung etc. (...)
(...) Ich möchte hier noch einmal feststellen, dass bei der Novellierung des EEG 2009 keine Änderung des Anlagenbegriffs erfolgt ist, sondern nur noch einmal und noch deutlicher festgestellt worden ist, dass eine Anlagensplittung wie in Penkun geschehen rechtswidrig ist und es deshalb auch keinen "Bestandsschutz" geben kann. Schon bei der Novellierung des EEG im Jahr 2004 ist in der Begründung des Gesetzes eindeutig nachzulesen: (...)
(...) Soweit ich das aktuell beurteilen kann, sollte die Bestimmung im EEG zur benachbarten Aufstellung von Einzelanlagen für Fälle wie Ihren kein Problem darstellen. (...) In diesem Fall sind solche Wärmelieferungskonzepte, wie Sie sie betreiben, auf Basis des EEG nur zulässig, wenn die Biogasmenge in das Netz eingespeist würde und an anderer Stelle ausgespeist und in KWK verstromt werden kann. (...)
(...) Alle diese Institutionen sind für Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern dankbar. Zur generellen Verbesserung der Rechtslage beraten wir derzeit den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“, mit dem Missständen bei der Telefonwerbung und „untergeschobenen“ Verträgen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Unter anderem sollen mit diesem Gesetz die Widerrufsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf bzw. (...)
(...) Gleichzeitig werden die Stromverbraucher mit einer ungerechtfertigt hohen EEG-Umlage belastet." Die Bundesregierung hat zu dieser Forderung ebenfalls 2006 festegestellt: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die vom Bundesrat geschilderte Praxis bereits mit geltendem Recht unvereinbar ist." Jedem betroffenen Anlagenbetreiber und -investor musste also klar sein, dass er gegen den Willen des Gesetzgebers und damit gegen geltendes Recht verstößt. Dass dieser Rechtsverstoß von den Netzbetreibern zugelassen wurde, ändert nichts an dem Rechtsverstoß. Wenn Sie und andere hier und in Briefen fordern, dass der Bundestag diesen Rechtsverstoß nachträglich billigen soll und diese Anlagen weiter als Einzelanlagen fördern soll, dann empfinde ich dies als zumindest fragwürdig. (...)
Sehr geehrter Herr Höckelmann,