Frage an Ulrich Goll von Albrecht R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Goll,
mit großem Interesse habe ich in verschiedenen Zeitungen gelesen, daß Sie sich gegen eine Realisierung des sogenannten Nord-Ost-Rings ausgesprochen haben, auch wenn die verschiedensten Gliederungen Ihrer Partei auf regionaler und kommunaler Ebene dieses Projekt unterstützen. Als Gegner dieses Verkehrsprojekts interessiert mich vor allem eine Frage: Wenn das Regierungspräsidium eine Brücke plant die keine Anbindung an das bestehende Landesstraßennetz hat und für dieses Straßensystem auch keinen Sinn macht, die genannte Brücke aber auf der gedachten Linienführung einer in Zukunft zu bauenden Bundesstraße liegt, für diese Bundesstraße aber ein Planungsverbot besteht, ist das nicht rechtswidrig? Anders gesagt, wird hier nicht unter einem Vorwand, das RP läßt ja selbst öffentlich wissen, daß die Neckarbrücke nur auf der Linienführung eines zukünftigen Nord-Ost-Rings liegen kann, eine eindeutige Zuständigkeitsüberschreitung begangen die verwaltungsrechtlich gar nicht zulässig sein kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Rehberger