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Frage von Andreas F. •

Frage an Ulrich Goll von Andreas F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,

gibt es im Falle einer Fortsetzung Ihrer Regierungskoalition mit der CDU ein neue Konzept für die Studiengebühren, beispielsweise dem Studium nachgelagerte, einkommensbezogene Gebühren, oder halten Sie an der bisherigen Praxis und der Erhebung von derzeit 500,- EUR pro Studiensemester fest?

Es muss sicherlich eine Gewährleistung der Finanzierung der Hochschulen sichergestellt werden, die Frage zielt jedoch auf eine grundsätzliche Überlegung hin zu einer von der aktuellen Erhebung abweichenden Erhebung ab.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fischer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch zur Hochschulfinanzierung und den damit einhergehenden Studiengebühren.

Die FDP/DVP Baden-Württemberg bekennt sich ausdrücklich zur Erhebung von Studiengebühren als wichtiger Finanzierungssäule des Hochschulwesens. Die immensen Kosten im Bildungswesen sollen durch die Studierenden mitgetragen werden, da sie direkt vom öffentlichen Hochschulwesen in Baden-Württemberg profitieren. So haben Hochschulabsolventen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung deutlich bessere Erwerbsaussichten und ein deutlich geringeres Risiko, arbeitslos zu werden.

Gleichzeitig ist es für uns aber auch wichtig, dass jeder Studierende unabhängig von der finanziellen Ausstattung seines Elternhauses die Möglichkeit einer akademischen Ausbildung erhält. Daher streben wir eine verbesserte Regelung der Studiengebühren an, die die Unabhängigkeit der Studienfinanzierung vom Einkommen der Eltern garantiert und gleichzeitig die hervorragender Qualität der baden-württembergischen Hochschulen gewährleistet.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf echt nachgelagerte und einkommensunabhängige Studienentgelte, die von den jeweiligen Hochschulen festgesetzt und erhoben werden können. Das bedeutet, dass für die Studierenden während des Studiums keine entsprechenden Gebühren anfallen. Erst nach Einstieg in das Berufsleben beginnen die Absolventen dann ab einer Einkommensuntergrenze mit der Rückzahlung ihrer Studiengebühren. Folglich muss jener Absolvent, der nichts verdient, auch keine Studiengebühren bezahlen.

Eine solche Regelung entlastet die Familien, gewährleistet ein für die Studierenden vom Einkommen des Elternhauses unabhängiges Studium und erhält die hervorragende Qualität des Bildungsstandorts Baden-Württemberg, der bereits jetzt vier der bislang neun Eliteuniversitäten in Deutschland vorweisen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL