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Frage von Rolf N. •

Frage an Ulrich Goll von Rolf N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Wie gedenkt die Landesregierung künftig vor allem mittlere Beamtinnen, deren Dienstzeit durch Erziehungszeiten unterbrochen waren zu motivieren, die seit 22 Jahren in der gleichen Besoldungsgruppe sind und trotz guter Beurteilungen niemals eine Chance haben in die Endbesoldung zu kommen geschweige denn die Zulage zu erhalten.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass Im Zuge der Dienstrechtsreform der einfache Dienst abgeschafft und in den mittleren Dienst eingegliedert und z.B. im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe 25 neue Oberamtsratsstellen geschaffen wurden sowie die Mehrzahl der angeblich 400 Beföderungstellen für den mittleren und gehobenen Dienst beim gehobenen Dienst gelandet sind.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nierhaus,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Der Landesregierung liegt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes besonders am Herzen. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - wie die vor kurzem in Betrieb gegangenen ersten justiznahen Kindertagesstätten - tragen hierzu in erster Linie auch attraktive Besoldungs- und Beförderungsbedingungen bei. Insoweit haben wir durch das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Dienstrechtsreformgesetzes verschiedene Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Besoldung der Beamten erreichen können. Hierbei handelt es sich um insgesamt 539 Stellenhebungen, wovon 359 Stellenhebungen auf den bisherigen einfachen Dienst, 70 Stellenhebungen auf den originären mittleren Dienst und 110 Stellenhebungen auf den gehobenen Dienst entfallen.

Im Justizbereich wurden die Angehörigen des bisherigen einfachen Dienstes in eine Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes übergeleitet. Neues Eingangsamt für diese Laufbahn ist nun die Besoldungsgruppe A 5. Gleichzeitig wurden zusätzliche Beförderungsstellen der Besoldungsgruppen A 6 mit Zulage bis A 8 ausgebracht, so dass der Wegfall des einfachen Dienstes und der damit zusammenhängende Laufbahnwechsel entgegen den von Ihnen geäußerten Befürchtungen keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Beförderungssituation des mittleren Dienstes hat.

Durch die genannten strukturellen Verbesserungen hat sich die Beförderungssituation gerade auch im mittleren Dienst erheblich verbessert. Die 70 Stellenhebungen in den Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 mit Zulage kommen ausschließlich dem mittleren Dienst zugute und stehen in keinem Zusammenhang mit der Stellensituation im gehobenen Justizdienst.

Insgesamt stehen damit nun erheblich mehr Beförderungsstellen zur Verfügung, so dass es in Zukunft deutlich einfacher ist, leistungsstarken Kollegen durch entsprechende Beförderungsmöglichkeiten zu motivieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL