Frage an Ulrich Goll von Erik W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,
das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es legal ist und diese Daten in Strafprozessen verwendbar sind, wenn der deutsche Staat Datenträger ankauft, die möglicherweise ursprünglich illegal erworben wurden.http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E914C3C1D6F5B4F26B06A99C6B3EFD812~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Diese Feststellung ist Ihrer Aussage entgegengesetzt, dass eben das nicht so sei. http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/politik_artikel,-Staechele-fuer-Erwerb-von-Steuersuender-CD-Goll-droht-mit-Veto-_arid,91568.html
Folgende Fragen hierzu:
Sie sind promovierter Jurist und vertreten vehement eine diametral zum Bundesverfassungsgericht entgegengesetzte Rechtsansicht in bestimmten Dingen. Das Vertreten dieser irrigen Rechtsansicht hat dem Land Baden-Württemberg vermutlich einen großen finanziellen Schaden zugefügt. Kriminelle konnten wohl nicht überführt werden. Sollten Sie hieraus persöniche oder berufliche Konsequenzen ziehen?
Werden Sie in Zukunft als Justitzminsiter den Erwerb von derartigen Datensammlungen, befülllt mit mutmaßlichen Kriminellen, empfehlen?
Sind Sie sich sicher, dass es juristische Erwägungen waren, welche Sie dazu gebracht haben, Ihren bisherigen Standpunkt derart vehement zu vertreten oder könnte es auch sein, dass Sie vor allem Ihre Wählerschaft auf den CDs vermutet haben?
Mit freundlichen Grüßen Erik Wille
Sehr geehrter Herr Wille,
meine Position zur Frage des Ankaufs von Datenträgern mit steuerrelevanten Daten habe ich Ihnen in Ihren beiden ersten Anfragen ja bereits erläutert.
Ergänzen möchte ich hier daher lediglich den Hinweis, dass die von Ihnen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsauffassung der baden-württembergischen Landesregierung ausdrücklich bestätigt hat, wonach grundsätzlich selbst rechtswidrig erlangte Steuerdaten als Beweismittel für Ermittlungsverfahren gegen Steuersünder verwertet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht sieht in seiner Entscheidung zugleich aber durchaus die Möglichkeit, dass der Ankauf von "Steuer-CD´s" durch die Steuerbehörden rechtswidrig oder gar strafbar sein könnte. Diese Frage hat die entscheidende Kammer des Bundesverfassungsgerichts aber im Ergebnis ausdrücklich offen gelassen und nicht entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL