Frage an Ulrich Goll von Erik W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Antwort zum Thema "Steuer-CD" vom 4.7.2010 bedanken. In der Zwischenzeit gibt es ja wieder einen aktuellen Fall, in dem wieder von der baden-württembergischen Regierung der Erwerb unter Hinweis der von Ihnen auch seinerzeit genannten Gründe abgelehnt wird
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6800532/qh7ffp/index.html .
Sie konnten mich nicht ganz von Ihrem Standpunkt überzeugen, aus diesem Grund hätte ich noch folgende Fragen:
- Sie lehnen explizit den Erwerb von steuerlichen Informationen bis zur höchstrichterlichen Klärung in Deutschland ab (In der Schweiz wurde eben die von Ihnen in Frage gestellte Vorgehensweise interessanterweise bereits höchstrichterlich abgesegnet). Weshalb haben Sie Ihre rechtlichen Bedenken explizit bei Steuerkriminalität? Bei Drogenkriminalität ist es ja anscheinend für Staatsanwaltschaften und Polizei Uso, für illegal erworbene Informationen Geldzahlungen zu tätigen oder sogar einen mutmaßlichen Straftäter zu einer Straftat zu animieren
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerfahndung/steuerfahndung-der-kauf-der-steuer-cd-ist-zulaessig_aid_476084.html ?
- Leider habe ich gar keine Informationen von Ihnen erhalten, ob Sie das Verhalten der Schweiz und der Schweizer Kantone als rechtsstaatlich korrekt einstufen, indem diese planmäßig das deutsche Steuersystem mit bekannten Mitteln (Nichtbesteuerung von ausländischen Gewinnen, Besteuerung nach Aufwand von ausländischen Reichen) aushebeln. Hier wäre eine Stellungnahme sehr wünschenswert.
- Sie sprechen die "guten Beziehungen" zur Schweiz an. Diese gibt es sicherlich in vielen Dingen, im Steuerrecht aber zeigt die Erfahrung der letzten zwei Jahre, dass man in diesem Punkt sehr viel mit Druck und gar nichts mit "auf Einsicht hoffen" erreicht. Denken Sie nicht, dass die CDs als konkretes Machtinstrument gegenüber dem Steuergebahren der Schweiz eingesetzt werden sollten?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Wille,
vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage auf abgeordnetenwatch. Tatsächlich gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen dem von Ihnen genannten Ankauf von inkriminierte Daten bei sog. "Steuer-CD´s" und den Ermittlungsmethoden etwa bei Drogendelikten. Zwar kann es durchaus vorkommen, dass die Ermittlungsbehörden für Informationen eine Belohnung zahlen. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf Fälle, in denen der Informant sich nicht durch eine Straftat in den Besitz der Informationen gebracht hat. Auch besteht ein wesentlicher Unterschied zu etwaigen Scheingeschäften im Bereich der Drogenkriminalität, da diese allein darauf zielen, die an dem Drogengeschäft beteiligten Personen bei der Durchführung des Geschäfts zu überführen. Beim Ankauf von "Steuer-CD´s" würden sich die Bemühungen hingegen gerade nicht darauf richten, den Informanten als Täter des Datendiebstahls (etwa nach § 17 UWG) zu überführen. Dieser bliebe vielmehr unbehelligt und würde vom Staat sogar noch eine hohe Geldzahlung für sein kriminelles Handeln erhalten. Dies kann in einem Rechtsstaat nicht richtig sein.
Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort geschrieben habe, kann die Schweiz auf eine lange rechtsstaatliche Tradition verweisen. Auch in der von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen Besteuerung zwischen Deutschland und den einzelnen Kantonen der Schweiz kann ich insoweit nichts Anrüchiges erkennen. Vielmehr bestehen auch zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erhebliche Unterschiede hinsichtlich Steuersätzen und Unternehmensbesteuerung. So gibt es etwa in der Slowakei seit vielen Jahren einen einheitlichen Einkommens- und Körperschaftssteuersatz von 19 Prozent. Dies ist schlicht Ausfluss der Souveränität der einzelnen europäischen Staaten. Denn wir würden uns in Deutschland ja schließlich auch nicht gerne von anderen Staaten vorschreiben lassen, wie unser Steuersystem auszusehen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. Ulrich Goll MdL