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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Ulrich Goll von Wolfgang G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,

mit einigem Erstaunen habe ich in der Pforzheimer Zeitung vom 30.04.2010 gelesen, dass Sie im Besitz zweier Pistolen sind. Wenn ich den Bericht richtig interpretiere, dann tragen Sie diese Waffen ständig bei sich um sich im "Ernstfall" selbst schützen zu können. Personenschutz lehnen Sie lt. dieser Berichterstattung ab. Ich finde es ist für einen Justizminister äußerst unangemessen, wenn er bewaffnet unterwegs ist. Zum Schutz seiner Bürger ist in einem Rechtstaat aus meiner Sicht einzig der Staat verantwortlich. Im Übrigen halte ich die Außenwirkung auf die Bevölkerung für mehr als problematisch, besonders in bestimmten Kreisen...! Von Mitgliedern der Landesregierung erwarte ich eigentlich eine Vorbildfunktion, wenn es darum geht den Waffenbestand in privater Hand zu reduzieren!! Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie auch im Lichte des Amoklaufes von Winnenden zu dieser Problematik stehen, einerseits für Sie persönlich und andererseits für die gesamte Bevölkerung.
Es kann doch nicht zielführend sein, dass jeder um sein subjektives Sicherheitsempfinden zu erhöhen, mit einer Schusswaffe in der Jackentasche unterwegs ist!
Für eine Antwort von Ihnen bedanke ich mich bereits im Voraus.

Wolfgang Gläser
Neuhausen, 01.05.2010

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gläser,

vielen Dank für Ihre Frage an Herrn Prof. Goll auf "abgeordnetenwatch". Da Ihre Frage ausschließlich den Waffenbesitz von Herrn Prof. Goll in seiner Eigenschaft als Justizminister des Landes Baden-Württemberg betrifft, hat er Ihre Anfrage an das Justizministerium zur Beantwortung weitergeleitet:

Wie Sie vielleicht wissen, hat Herr Minister Prof. Goll unmittelbar nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden und Wendlingen erklärt, für sinnvolle Anpassungen des Waffenrechts offen zu sein. Entsprechend hat er auch die später im Bundesrat beschlossenen Verschärfungen des Waffenrechts im Kabinett mitgetragen. Zugleich hat er jedoch stets deutlich gemacht, dass die Forderung nach einem generellen Verbot jeglicher Waffen im Privatbesitz seinen politischen Grundüberzeugungen widerspricht. Jäger, Sportschützen und gefährdete Personen haben ein legitimes Interesse am Besitz von Schusswaffen. Es muss daher bei der Diskussion um das Waffenrecht stets darum gehen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesamtbevölkerung und den legitimen Interessen der legalen Waffenbesitzer zu finden.

Folglich besteht aus der Sicht auch kein Widerspruch zwischen der baden-württembergischen Bundesratsinitiative zur Abgabe illegaler Waffen und dem grundsätzlichen Bekenntnis der Landesregierung zum privaten Waffenbesitz. Zwar liegt es auf der Hand, dass eine Reduzierung der Anzahl der in Umlauf befindlichen Schusswaffen zu einer verbesserten Sicherheitslage beitragen kann. Die Bundesratsinitiative richtet sich jedoch zunächst vor allem an Personen, die eine Waffe illegal in ihrem Besitz haben. Diesen soll ein einfacher Weg eröffnet werden, die Waffen ohne Angst vor Strafe abgeben zu können. Zugleich ist mit der Initiative aber auch der Appell an jeden legalen Waffenbesitzer verbunden, sich selbst zu fragen, ob er seine Schusswaffen tatsächlich noch benötigt. Dies ändert aber nichts daran, dass die Landesregierung sich zum Recht auf privaten Waffenbesitz für Personen mit einem legitimen Interesse bekennt.

Zu diesem Personenkreis zählen jedoch ausdrücklich auch Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit, ihrer Position oder ihres Amtes besonders gefährdet sind. Als Justizminister repräsentiert Herr Prof. Goll den Rechtsstaat und steht so im Fokus derjenigen, die mit ihren Aktivitäten diesen Rechtsstaat in Frage stellen, sei es aus kriminellen oder terroristischen Hintergründen. Seine Tätigkeit als Justizminister bringt es mit sich, dass immer wieder Drohungen gegen ihn und seine Familie ausgesprochen werden, beispielsweise durch frühere oder aktuell Inhaftierte im baden-württembergischen Justizvollzug. Solche Bedrohungen treffen auch Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher, denen unter diesen Umständen ebenfalls eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Diekmann
Justizministerium Baden-Württemberg