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Frage von Reinhard R. •

Frage an Ulrich Goll von Reinhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,

bekanntlich sind Sie ein begnadeter Anhänger von Privatisierungen in der Landesjustiz. Nun stehen uns die beiden großen Reformen Grundbuch (Zentralisierung) und Notariat (Privatisierung) ins Haus. Gerade in diesen beiden Bereichen sind sehr viele Mitarbeiter im unteren Einkommensbereich beschäftigt. Sie selbst hatten kürzlich in den Printmedien geäußert, dass es nicht sein kann, dass in diesen Bereichen bis zu 41 Stunden gearbeitet wird und am Monatsende trotzdem Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen.
Warum bringen Sie durch die beiden Reformen dann so viele mittleren Beamten und Angestellten in die Gefahr des sozialen Abstiegs? Viele Zeitverträge werden nicht verlängert. Den übrigen Angestellten und Beamten werden minderwertigere Tätigkeiten angeboten, was zu Mindereinnahmen im Einkommen, Demotivation, Frust, Unzufriedenheit, Burn-Outs und gesundheitsschädigenden Angstzuständen führt. Es kann doch nicht sein, dass Sie die Reformen durch solche Maßnahmen mit gegenfinanzieren. Und wenn Sie sich schon nach und nach von den unteren Einkommensgruppen lösen wollen, um Ihre Reformen zu finanzieren, warum schenken Sie dem potentiellen Nachwuchs dann keinen reinen Wein ein?
Ich weiß nicht, ob Sie sich überhaupt vorstellen können, wie es in den "Seelen" der betroffenen Mitarbeiter gegenwärtig aussieht. Ich bitte Sie, sich an Ihre Fürsorgepflicht - gerade für die Schwachen in der Justiz - zu erinnern.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Ringwald

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ringwald,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf "abgeordnetenwatch". Allerdings kann ich die von Ihnen geschilderten Bedenken im Hinblick auf die Justizmitarbeiter der unteren Einkommensbereiche nicht teilen. Zum einen sind sämtliche Löhne, Gehälter und Besoldungsstufen gesetzlich bzw. tariflich vorgeschrieben, so dass bereits im Ausgangspunkt der Gefahr einer unangemessen niedrigen Entlohnung vorgebeugt ist. Zum anderen ist der von Ihnen angenommene Finanzierungszusammenhang zwischen der Notariats- und Grundbuchamtsreform einerseits und der Entlohnung von Justizmitarbeitern andererseits nicht gegeben. Auch ist das Justizministerium bestrebt, die Interessen der Justizbediensteten im Zuge der Reformvorhaben bestmöglich zu wahren. Namentlich sollen die Verwendungswünsche der bei den Notariaten und Grundbuchämtern beschäftigten Personen ausschlaggebend für die weitere Personalplanung sein. Zudem wird die Notariatsreform vielen Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, auf eigenen Wunsch und zu attraktiven Konditionen als Angestellte mit einem Notar in die Freiberuflichkeit zu wechseln. Das Justizministerium ist zuletzt auch darum bemüht, die von den Reformen Betroffenen in Form frühzeitiger Informationsveranstaltungen über die weiteren Planungen zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL