Frage an Ulrich Becker von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung
Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tun dies nicht, mit dem Argument, die in solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.
Was wollen Sie/ Ihre Partei unternehmen, um hier eine Klärung im Sinne einer pandemiekonformen und rechtssicheren Lösung herbeizuführen?
Sehr geehrter Herr Weiler-Lorentz,
ganz ehrlich: Da habe ich selbst noch keine Ahnung, da ich Neu-Politiker
bin. Aber eine unserer Säulen in der Basis ist "Schwarmintelligenz",
d.h. es gibt sicher genügend interessierte und fachkundige Menschen in
der Partei oder sonst in der Gesellschaft, die das beantworten können.
Meine Laien-Meinung: Politik muss vor Ort stattfinden. Es geht darum, in
Gemeinschaften um Positionen zu kämpfen, auszuhandeln. Ein Bildschirm
kann das echte Zusammensein nicht ersetzen. Wir Menschen sind
hochsoziale Wesen. Eine Diskussion ist mehr als Worte im Videochat. Im
Videochat fehlt viel Mimik, Gestik, Körpersprache, Geruch (wir
kommunizieren viel über chemische Botenstoffe), Haptik... Kurzum:
Videochat's sind manchmal praktisch, für politische Dinge aber eher
ungeeignet.
Ob das dann pandemiekonform ist... Ich stelle mir da eher die Frage, ob
das, was aktuell in Politik und Medien als Pandemie beschrieben wird,
vor 15 Jahren noch als konform mit einer Pandemie-Definition betrachtet
worden wäre. Letztere ist nämlich vor einigen Jahren geändert worden,
nach alter Definition wäre das aktuelle Geschehen damit eher keine
Pandemie. Aber das ist ein anderes Thema. Gerne mehr, wenn Sie dazu eine
Frage stellen.
Fröhliche Grüße
Ulrich Becker