Frage an Ullrich Meßmer von Stefan S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Meßmer,
im Jahr 2005 wurde für die Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer die sog. Pauschalierung eingeführt. Danach erhält z. B. der Berufsbetreuer ab dem 2. Jahr der Betreuung bei unvermögenden im Heim lebenden Betreuten 2 Std. pro Monat. Bei Qualifizierung des Betreuers durch Hochschulstudium sind dies 44,- € BRUTTO, d.h. ohne Umsatzsteuer 73,95 €. Weitere Auslagen wie Fahrtkosten, Porto etc. werden nicht gesondert erstattet. Bei Mehrwertsteuererhöhung von ursprünglich 16 % bei Einführung des Gesetzes auf jetzt 19 % wurden die Bruttosätze nicht verändert. Bezogen auf 5 Jahre bei einer durchschnittlichen Preissteigerung von angenommen 2 % sowie der Erhöhung der Umsatzsteuer von 3 % ergibt dies eine Nettoveringerung von 13 % !
Wann ist mit einer angemessenen Erhöhung aller Vergütungssätze zu rechnen?
Der Gesetzgeber erwartet verantwortungsvolle Arbeit, oftmals mit alten, kranken oder psychisch kranken Menschen einschließlich eines Mindestmasses an persönlicher Betreuung. Bei Betreuungen im Umkreis von ca. 30 km in einem Flächenlandkreis ist inzwischen praktisch nicht mehr wirtschaftlich Berufsbetreuung durchzuführen.
Ist Ihnen bekannt ob der Koalitionsvertrag hier in dieser Legislaturperiode eine Erhöhung vor?
Ist von der SPD vorgesehen, hier eine Gesetzesinitiative in Gang zu setzen?
Vielen Dank für eine möglichst konkrete Antwort!
Sehr geehrter Herr Siebers,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Bitte wenden Sie sich direkt an mein Berliner Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Meßmer