Sehr geehrter Herr Urschel,
(...) Die Versicherten und die Arbeitgeber zahlen ihre Beiträge an den Gesundheitsfond, der diese je nach Versichertenstruktur -- insbesondere nach Alter und Krankheiten der Versicherten -- an die verschiedenen Krankenkassen überweist. Wie viel Geld eine Krankenkasse bekommt, hängt also maßgeblich von der Morbidität, sprich dem Krankheitsgrad ihrer Versicherten ab. Früher wurden Kassen mit vielen älteren, kranken oder auch geringer verdienenden Versicherten benachteiligt. (...)
(...) Diese Regelung besteht zum Beispiel für einen Teil der aus der Türkei und aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Sie müssen dabei bedenken, dass die Familienangehörigen zum großen Teil nur deshalb nicht ebenfalls nach Deutschland nachgezogen sind, da die Mitversicherung für Familienangehörige auch im jeweiligen Heimatland greift. Damit sind sie zwar in Deutschland versichert, sind aber den im jeweiligen Heimatland geltenden Bestimmungen über die Leistungen der Krankenversicherung unterworfen. (...)