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Frage von Hermann D. •

Frage an Ulla Schmidt von Hermann D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ulla Schmidt,

warum wurde u.a. zum 1. Januar 2009 die Befreiung bei den Zuzahlungen zu Arznei-; Heil- und Hilfsmittel sowie die Krankenhauszuzahlung, die Befreiung der Praxisgebühr bei psychotherapeutischer Behandlung von der IKK Südwest- Plus zuerst einmal kommentarlos fü DMP- Teilnehmer gestrichen.

Erst auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass durch die Einführung des Gesundheitsfonds und die damit verbundenen verringerten Betreuungszuschüsse für die Betroffenen, die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben hat, sich dies nicht mehr leisten zu können.
Gleichzeitig wird in der iKKnews (Ausgabe 4/2008) mit folgenden Werbesprüchen scheinheilig um neue Mitglieder geworben; Zitate:
- Bei vielen Kassen drohen Zusatzbeiträge und Leistungseinschränkungen; Gesundheitsfonds mit Nebenwirkungen für Versicherte; IKK Südwest- Plus erhebt im Jahr 2009 keinen Zusatzbeitrag... Dies hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2009 beschlossen...-
Dafür mussten dann die besagten Einschränkungen herhalten, was natürlich in der News nicht zu lesen ist und ich denke mit traurigen Folgen für die Betroffenen, weil die sich die zusätzlchen Belastungen einfach nicht mehr leisten können.

Widersprüchlich dagegen die Aussagen in der Runde bei Anne Will, wo Sie dabei waren:
Krankenkassen erhalten gerade wegen der Gesundheitsreform jetzt mehr Geld für chronisch kranke Menschen und würden sich verstärkt um solche Mitglieder reißen. Es wurde sogar behauptet, dass die Ärzte verstärkt dazu angehalten würden Ihre Patienten zu "Chronikern zu machen, um an die "Kohle" zu kommen?
Meine Fragen diesbezüglich wurden bisher weder von der IKK noch von "meinen" Ludwigshäfenern Abgeordneten beantwortet.
Bei Ihnen hoffe ich wenigstens auf eine ehrliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Debus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Debus,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Generell gilt für Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, dass diese nur bis zu einer Belastungsgrenze gezahlt werden müssen. Für alle Versicherten gilt, dass sie in einem Kalenderjahr nie mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung zu leisten haben. Für Versicherte, die chronisch krank sind, gilt die Grenze von einem Prozent. So werden gerade schwerkranke Menschen mit einem großen Bedarf an Medikation vor einer zu hohen Belastung durch Zuzahlungen geschützt.

Ihre Krankenkasse scheint früher eine grundsätzliche Befreiung von gewissen Zuzahlungen für alle Teilnehmer an Disease-Management-Programmen in ihren Leistungskatalog aufgenommen, dieses Angebot aber im Januar 2009 wieder gestrichen zu haben. Grundsätzlich kann ich über das Angebot einzelner Krankenkassen keine Aussage machen, hierfür müssen Sie sich an selbige wenden.

Falsch ist jedoch, wenn behauptet wird, dass eine Krankenkasse seit Januar 2009 für kranke Versicherte weniger Geld bekommt als vorher. Das Gegenteil ist der Fall. Die Einführung des Gesundheitsfonds ging einher mit der Umstellung auf einen sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Dieser regelt, wie die Beiträge der Versicherten und die Steuermittel aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen verteilt werden. Die Versicherten und die Arbeitgeber zahlen ihre Beiträge an den Gesundheitsfond, der diese je nach Versichertenstruktur -- insbesondere nach Alter und Krankheiten der Versicherten -- an die verschiedenen Krankenkassen überweist. Wie viel Geld eine Krankenkasse bekommt, hängt also maßgeblich von der Morbidität, sprich dem Krankheitsgrad ihrer Versicherten ab. Früher wurden Kassen mit vielen älteren, kranken oder auch geringer verdienenden Versicherten benachteiligt. Daher bemühten sich viele Kassen besonders um die jungen, gesunden Bürgerinnen und Bürger. Unser großes Anliegen bei der Gesundheitsreform war u.a., die Kassen dazu zu animieren, sich auch um die kranken Versicherten zu bemühen.

Viele Krankenkassen bieten auch besondere Leistungen und Tarife für chronisch kranke Bürgerinnen und Bürger an. Sie sollten sich deswegen noch mal bei Ihrer Krankenkasse über Angebote und mögliche Tarife informieren und im Zweifelsfall auch einen Kassenwechsel in einen für sie günstigen Tarif in Erwägung ziehen.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt