(...) Der behandelnde Vertragsarzt muss in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden, ob eine Verordnung medizinisch notwendig und zweckmäßig ist und wie viele Behandlungen erforderlich sind. Eine Verweigerung medizinisch notwendiger Heilmittelverordnungen mit dem Hinweis auf Richtgrößen und drohende Regresse ist mit den vertragsärztlichen Pflichten nicht vereinbar. (...)
(...) Von zentraler Bedeutung für Menschen mit Behinderungen ist die barrierefreie Mobilität, im öffentlichen Bereich, wie zum Beispiel Schulen, Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel, aber auch im privaten Leben, wie etwa dem uneingeschränkten Zugang zu Medien. Da gibt es noch einen großen Handlungsbedarf, für die die Fachkonferenz zur Barrierefreiheit Anstöße zur Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechte gegeben hat: so z.B. Erarbeitung von Mindeststandards und Leitlinien zur Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, und zur barrierenfreien Nutzung des Internets. (...)
(...) ich beurteile die Gesundheitsreform von 2007 als außerordentlich erfolgreich. Mehr als hunderttausend ehemals Unversicherte haben wieder Versicherungsschutz. (...)
(...) Damit ist das Gesetz auch die Grundlage für eine verbesserte Klinikhygiene. Erstmals wird daher den Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren vorgeschrieben, die am häufigsten auftretenden Infektionen in Krankenhäusern aufzuzeigen und zu erfassen. (...)