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Frage von Aolfred O. •

Frage an Ulla Schmidt von Aolfred O. bezüglich Gesundheit

Guten Tag !

Ich bin 62 Jahre alt und Mitglied einer gesetzl. Krankenkasse (Barmer Ersatzkasse) und habe folgendes Problem :

Ich wurde im Juli und im August d.J. jeweils an meiner Halswirbelsäule operiert....2 Bandscheiben entfernt und fixiert
Ich habe leider immer noch Schmerzen im rechten Arm und in 3 Fingern....es sind die Nerven. Starke Verspannungen im Nackenbereich kommen noch dazu. Ich nehme starke Schmerzmittel ein und mein Orthopäde hier in Delmenhorst verschrieb mir im August 6 x Krankengymnastik/Massagen. Dieselaufen nun aus. Meine Physiotherapeutin sagte, daß 6 x überhaupt nicht ausreichen und daß ich "Anspruch" auf 3 x 6 Behandlungen hätte, die unbedingt und ohne Unterbrechung erfolgen sollten.

Ich wollte nun gestern weitere 6 Behandlungen von meinem Orthopäden verschrieben haben. Als Antwort bekam ich : Sein Budget ist mehr als überschritten. Ich sollte im Oktober nochmals danach fragen. Kann das so richtig sein ? Ich brauche diese Behandlungen, und zwar ohne 3 Wochen Pause dazwischen !

Falls Sie fragen: Ja: ich habe ihm alles erzählt, wie oben beschrieben. Was soll ich tun ? Ich dachte, daß das medizinisch Notwendige immer gewährleistet wird....

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Aolfred Ovsenis,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. September 2009. Ich hoffe, dass es Ihnen inzwischen besser geht und Sie sich von der Operation erholt haben.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf Versorgung mit den medizinisch notwendigen Heilmitteln. Die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäuser, konkretisieren den Leistungsanspruch der Versicherten in Bezug auf die Gewährung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Heilmitteln.

Der behandelnde Vertragsarzt muss in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden, ob eine Verordnung medizinisch notwendig und zweckmäßig ist und wie viele Behandlungen erforderlich sind. Eine Verweigerung medizinisch notwendiger Heilmittelverordnungen mit dem Hinweis auf Richtgrößen und drohende Regresse ist mit den vertragsärztlichen Pflichten nicht vereinbar. Allerdings muss in jedem Einzelfall das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Hierzu gehört auch, vor der Verordnung von Heilmitteln zu prüfen, ob das Behandlungsziel auch durch andere Maßnahmen (z.B. durch Erlernen von Eigenübungs­programmen) qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann.

Die Entscheidung Ihres Arztes kann ich von hier aus nicht bewerten, der schlichte Hinweis auf vorgeblich ausgeschöpfte Budgets ist jedoch keinesfalls akzeptabel. Ich empfehle Ihnen, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden. Schließlich zahlen Sie mit Ihren Beiträgen auch für eine Vertretung Ihrer Interessen. Ihre Kasse könnte sich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzten und kann beispielsweise bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine Überprüfung des Verordnungsverhaltens des Vertragsarztes veranlassen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt