Frage von Lothar G. • 29.08.2009
Frage an Ulla Schmidt von Lothar G. bezüglich Gesundheit
Mein Sohn unterzieht sich seit 2001 einer kieferorthopädischen Behandlung (Schiene) -
leider ohne Erfolg. Jetzt habe dies durch einen Kieferorthpäden bestätigen lassen.
Die Krankenkasse übernimmt aber bei einem Arztwechsel dann nicht mehr die Kosten (d. h. wir würden unseren vorgestreckten Eigenanteil nicht zurückbekommen).
Das bedeutet für mich, dass sich mein Sohn weiter dieser sinnlosen Behandlung, auf Kosten der Krankenkasse also Steuerzahler unterziehen muß, deren Dauer nicht absehbar ist.
Nur dieser Arzt kann den Abschluß der Behandlung bestätigen, um eine Kostenrückerstattung zu bekommen??
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Grosser
Antwort ausstehend von Ulla Schmidt SPD