
(...) Im Deutschen Gesundheitswesen entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzteschaft über die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln. Sie kann sie einschränken oder ausschließen, wenn diese nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft unzweckmäßig oder unwirtschaftlich sind. (...)