Portrait von Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulla Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans Ulrich B. •

Frage an Ulla Schmidt von Hans Ulrich B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

jetzt wollte ich doch mal fragen, warum ich eigentlich keine Rechnung oder Rechnungskopie vom Arzt bekomme. Es müsste doch möglich sein, zumindest bei einem späteren Arzttermin eine Übersichtsaufstellung (ungefragt) als Kopie über die erbrachten Leistungen zu erhalten, so wie es eigentlich auf dem Markt üblich ist, ob man ein Produkt oder eine Dienstleistung einkauft.
Einerseits fände ich das einmal hochinteressant und informativ, andererseits wäre ich auch auf den Effekt im Hinblick auf die explodierenden Gesundheitskosten gespannt.
Den Bürger halte ich durchaus für erwachsen genug, so etwas zu prüfen, einzuschätzen und ggf. zu hinterfragen.
Dagegen kann doch eigentlich kaum jemand etwas haben, oder?

Über einen kurzen Kommentar oder eine kleine Stellungnahme würde ich mich freuen.

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Benz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gemäß § 305 Sozialgesetzbuch (SGB V) können Versicherte seit dem 1. Januar 2004 direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise, spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, eine Quittung über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen. Der Versicherte muss für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro zuzüglich Versandkosten erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt