Frage an Ulla Brede-Hoffmann von Hans R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Wie wollen Sie die Schulden im Landeshaushalt abbauen?
Fitz Schäffer
Halo Herr Ripper, hallo Hans,
danke für deine Frage als Fitz Schäffer.
Du bist schon so lange im Geschäft der Kommunalpolitik aktiv, dass Du weißt, dass ich dir jetzt nicht eine Liste von Einsparpunkten aus dem Landeshaushalt aufzählen kann, mit denen man die Schulden des Landeshaushaltes tilgen könnte. Wenn es nämlich so einfach wäre, dann wäre es in RLP geschehen, dann wäre es in allen anderen Bundesländern geschehen, die ja auch alle hoch verschuldet sind, dann wäre es auf Bundesebene geschehen, und wir hätten keine restlos verschuldeten Kommunen.
Das Land RLP hat in einer der letzten Plenarsitzungen eine "Schuldenbremse" als Verfassungsbestandteil beschlossen. Damit nun müssen wir bei jedem neuen Haushaltsbeschluss nachweisen, dass der Haushalt der mit dem Beschluss der Schuldenbremse einhergehenden mittelfristigen Finanzplanung und den dort ausgewiesenen Einsparpotentialen konform geht. (Siehe hierzu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2010 - 2014. Herausgegeben vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Str. 5, 55116 Mainz. Stand: September 2010. Siehe auch: http://www.fm.rlp.de ).
Dort nun findet man (ab S. 26, insbesondere S. 30 - 32: Konsolidierungsszenario) Einsparziele in folgenden Bereichen:
im Aktionsfeld Personalausgaben
im Aktionsfeld Sachausgaben, Zuschüsse und Investitionen
im Aktionsfeld Steuereinnahmen
im Aktionsfeld sonstige Einnahmen.
Nur wenn es gelingen wird, die dort ermittelten Einsparsummen (im Jahresmittel rd. 160 Mio Euro, also ca. 1,4 Mrd.. Euro bis 2020 ) und die dort angesetzten Mehreinnahmen (400 Mio Euro bis 2020) zu erreichen, dann wird der Landeshaushalt bis 2020 jahresdurchschnittlich um rd. 200 Mio Euro konsolidiert und der Konsolidierungsbedarf bis 2020 von ca. 1,8 Mrd. Euro erreicht. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms werden die gesetzten Konsolidierungsziele durch konkrete Maßnahmen Zug um Zug verwirklicht werden. Dabei müssen beträchtliche Einsparungen natürlich eine tragende Rolle spielen. Sie werden sich u.a. durch eine effizientere Aufgabenerledigung ergeben sowie durch Entlastungen, die aus dem demographischen Wandel resultieren.
Aber: Die zentrale Zielsetzung des Schuldenabbaus darf nicht gegen die Notwendigkeit ausgespielt werden, Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand durchzuführen, vor allem auch im Bereich der Bildung, aber auch bei der inneren Sicherheit, im Verkehrs- und Umweltbereich. Beides miteinander zu vereinbaren wird eine große Kraftanstrengung bedeuten.
Genaueres kannst Du in der zitierten Broschüre des Finanzministeriums nachlesen ( http://www.fm.rlp.de/finanzen/finanzplanung/ ).
Herzliche Grüße
Ulla Brede-Hoffmann