Frage an Uli Henkel von Andrea S. bezüglich Recht
Welche Haltung vertreten Sie zum PAG (Polizei-Aufgabengesetz)
Sehr geehrte Frau Stickl,
der Umstand, dass sich quasi ausnahmslos alle Parteien und Institutionen, die sich vehement und mit oft absolut undemokratischen Mitteln gegen die Teilnahme der AfD am politischen Meinungswettbewerb stellen, gegen das neue Bayerische PAG ausgesprochen haben, hat in mir zunächst ein großes Verlangen danach ausgelöst, dieses doch zumindest wohlwollend kritisch zu prüfen, auch wenn es von der CSU eingebracht worden ist, die uns ja gar als braunen Schmutz bezeichnet und die dafür am 14.10. vom Wähler auch sicherlich die Quittung erhalten wird.
Aber - die AfD will ja ideologiefrei arbeiten und hat sich Mut zur Wahrheit auf die Fahnen geschrieben - bei genauerer Prüfung musste ich mich dann doch ( schweren Herzens ) gegen dieses PAG positionieren, auch wenn sehr viele Behauptungen der Gegner schlicht und einfach nicht stimmen und nur Stimmungsmache sind. Die Gründe dafür liegen an erster Stelle darin, dass der für die Terrorgefahr ja unbedingt notwendige und längst überfällig gewesene Zeitpunkt der Eingriffsmöglichkeit der Sicherheitskräfte schon vor einiger Zeit nun von konkreter ( und damit auch unmittelbarer ) Gefahr auf "drohende Gefahr" vorverlegt worden ist, was z.B. im Falle von Anis Amri vermutlich vielen Menschen das Leben gerettet hätte.
Im "normalen Strafrecht" sollte es dagegen dabei bleiben, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss, damit die Polizei aktiv werden können soll, da ansonsten einer "vorauseilende Kriminalisierung" Tür und Tor geöffnet würde, die nicht im Interesse der Bürger liegen kann, denn selbstverständlich gilt es gerade auch für die AfD den Spagat zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten ausgewogen zu gestalten. Wir sind eine patriotische, innländerfreundliche Rechtsstaatpartei, wollen aber gerade deshalb auch, dass der Bürger wirklich frei ist, weshalb wir ja auch z.B. gegen das NetzDG zu Felde ziehen, sind wir zu tiefst davon überzeugt, dass mit den Mitteln des Strafrechtes ausreichender Schutz vor Übergrifflichkeiten im Netz gewährleistet ist und es einer Zensurbehörde ganz sicherlich nicht bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Uli Henkel - Für München in den Landtag